Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
leMOVE sportmanagement e.U.
Version vom 30.09.2025
Präambel
leMOVE sportmanagement e.U.
Inhaberin: Katharina Leder, Bakk. rer. nat., MBA
Anschrift: Mühlgrundgasse 26/10/19, 1220 Wien
Kontaktdaten: k.leder@lemove.at / +43 699 10326185
Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in Bezug auf die Leistungen von leMOVE sportmanagement e.U. (nachstehend „Agentur“ genannt), die gegenüber der Nutzung des Leistungsumfangs als Leistungssportlerin (nachstehend „Athletin“ genannt) und der Nutzung von Vereinen und Verbänden (nachstehend als „Vereine“ bezeichnet) im Rahmen der Nutzung der Leistungen von leMOVE sportmanagement e.U. Sofern nicht explizit angeführt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle zwei Personengruppen, Athletin und Vereine, folglich unter dem Sammelbegriff „Verbraucher*in“ angeführt.
- Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem/der jeweilige/n Verbraucher*in bekannt gegebenen AGB.
- Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem/der
Verbraucher*in sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. - Sollten einzelne Bestimmungen der Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Es sollen dann im Wege der (auch ergänzenden) Auslegungen die Regeln gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen inhaltlich am nächsten kommen. Sofern die Auslegung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, verpflichten sich die Vertragspartner*innen, dementsprechend ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Dies gilt auch, wenn sich bei der Durchführung der Vereinbarung eine regelungsbedürftige Lücke ergibt. - Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
Leistungen und Leistungsumfang
Die Agentur agiert als Kommunikationsberatung, mit Schwerpunkt auf Vermarktung, Sichtbarmachung und Beratung von Athletinnen zu den Themen Management, Sponsoring und PR. Zur Generierung von Geschlechtergerechtigkeit im Sport ist auch das sportliche Umfeld im jeweiligen Verein ausschlaggebend, weshalb zusätzlich die Beratung von Vereinen zu strategischer Ausrichtung und PR Teil des Leistungsumfangs der Agentur ist.
- 1:1 Beratung für Athletinnen
- Die Beratungen gestalten sich individuell und können folgende Inhalte umfassen:
- 1:1 Beratung für die Professionalisierung der Sportkarriere
- Ausarbeitung von Fördermöglichkeiten inkl Unterstützung bei der Antragsstellung
- Unterstützung bei der Definition der geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten für die eigene Karriere (umfasst auch gezielte Projekte)
- Unterstützung bei der Erarbeitung der eigenen Positionierung, Story, USP
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Sponsoringmappe und Mediakit
- Unterstützung bei der Definition von Preisen und Honoraren
- Unterstützung bei Akquise, Verhandlung und Kooperationsvereinbarungen
- Unterstützung beim Erstellen eines strategischen PR-Plans, von Interviewangeboten, einer Medien- und Themenliste, uvm.
- Laufende Ideen für PR/Social Media-Möglichkeite
- Vermittlung zu Drittanbieter*innen
- Dauer der 1:1 Session: 60 Minuten
- Individuelles Feedback
- Preise und Zahlung
- Ein Angebot gilt bei mündlicher, schriftlicher oder telefonischer Zusage als angenommen. Nach Erbringung der Leistung wird die Rechnung elektronisch an die von der Athletin bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendet.
- Die auf dem Angebot angegebenen Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rechnungen der Agentur lauten auf Euro (€).
- Die Athletin hat eine Frist von 14 Tagen, um die Rechnung zu begleichen.
- Die Bezahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf das auf der Rechnung angeführte Konto.
- Kommt es zu keinem Zahlungsdurchlauf, behält sich die Agentur das Recht vor eine Mahnung zu verschicken und anfallende Kosten an die Athletin zu verrechnen.
- Die Beratungen gestalten sich individuell und können folgende Inhalte umfassen:
- Managementvertrag mit Athletinnen
- Bei Bedarf eines Managements und der Auslagerung von Sponsorenakquise und unter Erfüllung der Voraussetzungen der Athletin wird zwischen der Agentur und der Athletin ein Managementvertrag aufgesetzt und wirksam. Details bezüglich der Leistungen und Pflichten betreffend die Agentur und der Athletin sind jenem Managementvertrag zu entnehmen. Treten Widersprüche in den AGB und dem Managementvertrag auf, so ist dem Managementvertrag Folge zu leisten.
- Die Athletin ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert die Richtigkeit der Angaben. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zur Athletin – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält die Athletin die Agentur schad- und klaglos; sie hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Die Athletin verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Die Athletin stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
- Die Agentur kann keine Ergebnisse garantieren – das betrifft insbesondere die Anzahl, den Umfang als auch den Inhalt der entstandenen Kooperationen und Presseartikel. Unternehmen arbeiten nach strategischen Marketingzielsetzungen, Journalist*innen und Medien arbeiten nach freiem journalistischem Grundsatz – beides bleibt von einer externen Agentur wie leMOVE sportmanagement unberührt.
- Die Agentur haftet für keinerlei Inhalte von lancierten Medienberichten.
- Im Fall von Interviews zwischen der Athletin und der Agentur liegt es in der Verantwortung der Athletin, die gewünschten Inhalte akkurat zu kommunizieren. Die Agentur hält hiermit fest, dass Zitatfreigaben vonseiten des/der Journalist:in nicht verpflichtend sind. Die Agentur wird auf Wunsch der Athletin jedenfalls Aussagen im Interview richtigstellen, falls diese inhaltlich falsch sind.
- Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
- Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
- Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der Athletin, letztere nach vorheriger Information an die Athletin. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
- In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die der Athletin namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat die Athletin einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
- Einzelheiten betreffend das Honorar und die umsatzabhängige Provision sind dem jeweiligen Managementvertrag mit der Athletin zu entnehmen.
- Als erfolgreiche Vermittlungsleistung gilt bereits eine eindeutig nachweisliche über die Agentur entstandene Kontaktaufnahme zwischen der Athletin und einem/einer Sponsor*in, der/die über die Agentur auf die Athletin aufmerksam geworden ist.
- Sportlerinnen ist es untersagt die Agentur vorsätzlich für die Suche nach Sponsor*innen (aus-) zu nutzen und sämtliche Verhandlungen mit den Sponsor*innen dann mit der Absicht der Umgehung der Provisionspflicht an der Agentur vorbei vorzunehmen.
- Academy für Athletinnen
- Leistungen und Vertragsabschluss
Ein Vertrag wird durch die Buchung eines Workshops verbindlich geschlossen. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket. Die bei Anmeldung angegebenen Daten einer Athletin werden nur firmenintern verwendet und nicht weitergegeben. - Preise und Zahlung
- Die Teilnahmegebühr ist nach Zusendung der Rechnung nach erfolgreicher Anmeldung fällig und versteht sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Die Rechnung wird elektronisch an die von ihr bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendet.
- Die Rechnungen der Agentur lauten auf Euro (€).
- Die Athletin hat eine Frist von 14 Tagen, um die Rechnung zu begleichen.
- Die Bezahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf das auf der Rechnung angeführte Konto.
- Kommt es zu keinem Zahlungsdurchlauf, wird die Athletin vom gebuchten Workshop abgemeldet.
- Leistungen und Vertragsabschluss
- Stornobedingungen
- Bei Stornierung bis 28 Werktage vor dem Workshop sind 50% der Teilnahmegebühr fällig.
- Bei Stornierung innerhalb von 14 Werktage vor dem Workshop sind 100% der Teilnahmegebühr fällig.
- Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
- Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung
- Die Academy von leMOVE sportmanagement eU richtet sich an österreichische Leistungssportlerinnen, die im nationalen oder internationalen Wettbewerbsgeschehen tätig sind.
- Eine Teilnahme ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.
- Stornobedingungen
- Do-it-yourself Vorlagen für Athletinnen
- DIY-Vorlagen dienen zur Unterstützung der Karriere- und Projektplanung von Athletinnen und können auf der Webseite von leMOVE sportmanagement eU erworben werden. Die Anzahl und fachliche Ausrichtung der Vorlagen ist leMOVE sportmanagement eU vorbehalten.
- Es wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen. Die Nutzung der Vorlagen erfolgt eigenverantwortlich. Änderungen und Fehler bleiben vorbehalten. Eine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung der Vorlagen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Es besteht kein Recht auf Aktualisierung der Vorlagen seitens der Athletin. Eine Aktualisierung erfolgt nach Ermessen der Agentur.
- Die Vorlagen unterstehen in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Bearbeitung der Dokumente ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
- Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Bezahlung erfolgt mittels Vorkasse, eps-Überweisung oder Kreditkarte.
- Die Athletin stellt durch die Bestellung ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Vertrag kommt durch die Übermittlung der DIY-Vorlagen zustande.
- Die Athletin erhält von der Agentur an Wochentagen zeitnah eine Bestellbestätigung und Rechnung per E-Mail.
- Mit Abschluss der Bestellung wird voller Zugriff auf die DIY-Vorlagen gewährleistet, den geltenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) zugestimmt und auf das zustehende Widerrufsrecht verzichtet.
- Beratung und Workshops für Vereine
- Die Beratungsleistungen und Workshops gestalten sich individuell und können folgende Inhalte umfassen:
- Beratung für ein geschlechtergerechtes Umfeld im organisierten Sport
- Ausarbeitung von Fördermöglichkeiten inkl Unterstützung bei der inhaltlichen Antragsstellung (Konzepterarbeitung inkl Zielsetzung und Ressourcenplanung)
- Unterstützung bei der strategischen Ausrichtung (Ist-Analyse, Schwerpunktsetzung, Zielsetzung, Ressourcenplanung)
- Unterstützung bei der langfristigen Implementierung von Gender Mainstreaming im Verein
- Unterstützung beim Erstellen eines strategischen PR-Plans, von Interviewangeboten, einer Medien- und Themenliste, uvm.
- Laufende Ideen für PR/Social Media-Möglichkeiten
- Unterstützung beim Monitoring gesetzter Maßnahmen
- Dauer der verrechenbaren Einheiten: 60 Minuten
- Individuelles Feedback
- Beratungen werden im Raum Wien und Umgebung persönlich oder online geführt. Alle Anfahrtswege darüber hinaus sind zu entgelten oder fallen aufgrund von Online-Beratungen nicht an.
- Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind von dem Verein zu ersetzen.
- Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Verein auf die höheren Kosten hinweisen und ein Zusatzbudget vorschlagen.
- Inhalte und Details mehrstündiger Workshops oder Vorträge werden individuell vereinbart und sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Mögliche Inhalte können sein.
- Basissensibilisierung zum Thema Geschlechtergerechtigkeit
- Diversität im Verein
- Gender Mainstreaming
- Sichtbarmachung von Frauen im Sport
- Workshops finden in Präsenz und in ganz Österreich statt.
- Räumlichkeiten für Beratungen und Workshops werden von dem Verein zur Verfügung gestellt. Sollte das nicht möglich sein, kann ein Alternativort herangezogen werden. Die Agentur treffen für die Räumlichkeiten keine Kosten.
- Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (2. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Agentur-Mitarbeiter*innen werden zusätzlich zu den Spesen der Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.
- Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Auf der Rechnung angeführte Preise sind als Netto-Summe zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer ersichtlich.
- Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
- Stornobedingungen
Bei Stornierung eines Workshops seitens des Vereins gelten folgende Stornierungsbedingungen:- Bei Stornierung bis 28 Werktage vor der gebuchten Dienstleistung sind 50% des Honorars fällig.
- Bei Verschiebung mit fixem Termin (vor 28 Werktage vor der gebuchten Dienstleistung) ist keine Stornierungsgebühr fällig.
- Bei Stornierung innerhalb von 14 Werktage vor der gebuchten Dienstleistung sind 100% des Honorars fällig.
- Bei Verschiebung mit fixem Termin sind innerhalb von 14 Werktagen vor der gebuchten Dienstleistung 50% des Gesamthonorars fällig.
- Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
- Bei Ausfall der gebuchten Dienstleistung aufgrund von höherer Gewalt, sind keine Gebühren fällig.
- Die Beratungsleistungen und Workshops gestalten sich individuell und können folgende Inhalte umfassen:
- Podcast
Werbepartnerschaften im Zuge des agenturinternen Podcasts „strong and SEEN – Sportlerinnen im Spotlight“ unterliegen folgenden Bedingungen:- Vertragsgegenstand
- Die konkrete Gegenleistung in Form von Werbeplatzierung ist dem an das jeweilige Unternehmen ausgestellte Angebot zu entnehmen und umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Anzahl der beworbenen Folgen
- Logoplatzierung auf der Webseite
- Erwähnung in den Shownotes
- Akustische Einbindung eines Werbeslogans als Pre-Roll, Mid-Roll, Post-Roll bei einer maximalen Länge von 10 Sekunden
- Visuelle Einbindung in die Videoaufnahmen der jeweiligen Folge und Sichtbarkeit in den zur Bewerbung des Podcasts verwendeten Reels auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook)
- Verlinkung bei den Postings auf Social Media
- Recht auf Reposts bei Markierung von @le.move.official
- Die konkrete Gegenleistung in Form von Werbeplatzierung ist dem an das jeweilige Unternehmen ausgestellte Angebot zu entnehmen und umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Pflichten des Werbekunden
- Der Werbekunde verpflichtet sich zur Bereitstellung der Werbematerialien (Audio, Skripte, Logos etc.) in geeigneter Form und rechtzeitig vor geplanter Veröffentlichung der jeweiligen Folge(n).
- Der Werbekunde verpflichtet sich zur Zusicherung, dass Werbematerialien frei von Rechten Dritter sind (Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte).
- Der Werbekunde verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften betreffend beispielsweise das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Preisangabenverordnungen und Jugendschutz.
- Kennzeichnungspflicht
- Die Agentur verpflichtet sich zum akustischen und schriftlichen Hinweis, dass Werbung im Podcast eingebunden ist. („Diese Folge wird unterstützt von/wird uns präsentiert von …“).
- Der Werbekunde stimmt bei Annahme des schriftlichen Angebotes der Kennzeichnung der Werbung zu.
- Rechte & Nutzungsrechte
- Werbeplatzierungen von älteren Folgen bleiben bestehen (zeitlich uneingeschränkte Nutzung der Werbefläche). Ein Recht auf Löschung besteht und kann vom jeweiligen Werbekunden schriftlich in Anspruch genommen werden.
- Der Werbekunde stimmt zu, dass zur besseren Qualität des Audioproduktes Änderungen des Werbematerials vorgenommen werden dürfen. Dies betrifft ausschließlich die Kürzung der Länge oder Anpassung der Lautstärke. Inhaltliche Änderungen sind nicht vorgesehen.
- Vergütung & Zahlungsbedingungen sind dem schriftlichen Angebot zu entnehmen.
- Die Rechnungen der Agentur lauten auf Euro (€).
- Der Werbekunde hat eine Frist von 14 Tagen, um die Rechnung zu begleichen.
- Die Bezahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf das auf der Rechnung angeführte Konto.
- Eventuell Stornoregelungen
- Haftungsausschluss
- Es besteht keine Garantie auf bestimmte Reichweiten, Downloadzahlen oder Hörer*innenreaktionen.
- Es besteht weiters keine Haftung, wenn die Folge durch Plattformrichtlinien gesperrt wird oder wenn technische Störungen die Ausspielung verzögern.
- Die Agentur hat das Recht nach eigenem Ermessen die Hostingplattform zu wechseln.
- Vertragsgegenstand
Verfügbarkeit
- Aus technischen Gründen wird keine dauerhafte und vollständige Verfügbarkeit der Server, auf denen die Leistungen von der Agentur betrieben werden, gewährleistet. Zeitweise kann die Verfügbarkeit der Website und/oder einzelner Services aufgrund von notwendigen Wartungsarbeiten eingeschränkt sein.
Haftungsbeschränkungen
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer*innen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des/der Verbraucher*in ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Auftragnehmer*innen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- Die Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf die Netto-Kosten der Auftragshöhe begrenzt.
Anzuwendendes Recht
- Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem/der Verbraucher*in unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist sowohl für die Leistung von der Agentur als auch die Gegenleistung Sitz der Agentur mit der Anschrift: Mühlgrundgasse 26/10/19, 1220 Wien, Österreich.
- Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem/der Verbraucher*in ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht (Handelsgericht Wien) vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den/die Verbraucher*in an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Stand: 30.09.2025
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können hier als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden: AGB_leMOVE